Gemeindekirchgeld
Nov 23rd, 2008 by redaktion-m
Das freiwillige Gemeindekirchgeld wird von all jenen Gemeindemitgliedern erbeten, die keine Kirchensteuer entrichten, die aber bereit und in der Lage sind, einen regelmäßigen Beitrag für die Arbeit ihrer Kirchengemeinde zu leisten. Ausgenommen sind natürlich alle, die in schwierigen finanziellen Umständen leben, Sozialhilfe beziehen und unterstützungsbedürftig sind. Ob das Gemeindekirchgeld entrichtet wird und wenn ja in welcher Höhe, entscheidet jedes Kirchenmitglied selbst. Als Richtwert gelten fünf Prozent der monatlichen Einnahmen als Jahresgabe. Wenn jemand 800 Euro im Monat zur Verfügung hat, würde das einmal jährlich zu zahlende Kirchgeld 40 Euro betragen, als Einmalzahlung oder in monatlichen oder vierteljährlichen Raten. Das Gemeindekirchgeld verbleibt in voller Höhe bei der Kirchengemeinde Niederschönhausen und kommt der Arbeit unserer Gemeinde zugute.
Das Gemeindekirchgeld können Sie im Gemeindebüro einzahlen oder auf das Kirchgeldkonto der Gemeinde überweisen.
Kirchengemeinde Niederschönhausen
Ev. Kirchengemeinde
Niederschönhausen
IBAN: DE92 1005 0000 4955 1927 64
BIC: BELADEBEXXX
Bitte unbedingt angeben:
Kirchgeld von … (Namen angeben)